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Bausparvertrag und Baufinanzierung
Ein eigenes Haus oder
eine Eigentumswohnung wünscht sich so mancher von uns. Zumeist mangelt es an dem nötigen Kleingeld, um den Traum
vom Eigenheim wahr werden zu lassen. Dabei vergessen viele, daß es eine ganz einfache Möglichkeit gibt, sein
Eigenheim günstig zu finanzieren und dabei unter bestimmten Voraussetzungen den Staat und den Arbeitgeber mit an den
Kosten zu beteiligen. Diese Möglichkeit bietet ein Bausparvertrag.
Was ist ein
Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist eine vom Staat ins Leben gerufene und speziell geförderte Anlageform, die es ermöglicht die
Eigenkapitaldecke bei der Immobilienfinanzierung zu erhöhen und
zeitgleich zinsgünstige Darlehen zur Baufinanzierung zu bekommen. Geregelt ist dies alles im 5. Gesetz zur
Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer welches in der ab 1.1.1999 gültigen Fassung vorliegt.
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Gemäß diesem
Gesetz fördert der Staat den Abschluß eines Bausparvertrages auf mehrere Weise:
Arbeitnehmersparzulage:
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt derzeitig 9 Prozent. Der geförderte Höchstbetrag bei der Anlage von
vermögenswirksamen Leistungen beträgt 470 EUR je Arbeitnehmer. Alle Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes
Jahreseinkommen im Kalenderjahr der Einzahlung 17.900 EUR (für Ledige) oder 35.800 EUR (für Verheirate) nicht
übersteigt, sind für diese Förderung bezugsberechtigt. Vom Finanzamt wird die Arbeitnehmersparzulage
zunächst festgesetzt. Nach dem Ende der gesetzlichen Bindungsfrist von 7 Jahren wird die Arbeitnehmersparzulage per
Einmalzahlung auf den Bausparvertrag überwiesen. Eine Auszahlung vor Ende dieser Frist ist möglich, sofern
über den Vertrag prämienunschädlich verfügt wird.
Wohnungsbauprämie:
Grundlage der Wohnungsbauprämie ist das Wohnungsbauprämiengesetz. 8,8% der einem Bausparvertrag gutgeschriebenen Beträge werden als
Wohnungsbauprämie gewährt. Hier gelten allerdings Höchstbeiträge von 512 € für Alleinstehende
und 1.024 € für Verheiratete pro Jahr.Die Einkommensgrenzen liegen hier bei 25.600 € für Alleinstehende
und 51.200 € für Verheiratete.

Förderung durch
den Arbeitgeber
Auch Ihr Arbeitgeber kann Sie unterstützen. Viele Arbeitgeber zahlen nämlich neben dem Gehalt auch noch
vermögenswirksame Leistungen (VWL) und diese können bis zu 40 € je Monat betragen. Diese Leistungen
überweist Ihr Arbeitgeber dann direkt auf Ihren Bausparvertrag.
Wer sich nun entschließt ein Haus zu bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, kann sogar noch mehr
Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Die wichtigste Fördermöglichkeit in diesem Zusammenhang ist die
Eigenheimzulage.

Was ist die
Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage ist eine spezielle steuerliche Vergünstigung. Grundlage dafür ist das Eigenheimzulagengesetz. Um die Eigenheimzulage in Anspruch
nehmen zu können, sind bestimmte voraussetzungen zu erfüllen:
1. Das Objekt, welches steuerlich begünstigt werden soll, muß entgeltlich hergestellt oder angeschafft worden sein.
Immobilien, die also durch Schenkung oder Erbschaft erworben wurden, werden steuerlich nicht begünstigt.
2. Die gesamten Einkünfte des Antragstellers im Jahr der Fertigstellung bzw. des Erwerbs und im Vorjahr
zusammengerechnet dürfen den Betrag von 70.000 € bei Ledigen oder 140.000 € bei Verheirateten nicht
überschreiten. Pro Kind erhöhen sich diese Werte um jeweils 30.000 €.
Der Fördersatz beträgt 1.250 € pro Jahr. Pro Kind erhöht sich dieser nochmals um 800 €. Die
Förderdauer beträgt 8 Jahre.
Leider wurde die Eigenheimzulage zum 01.01.2006 von der Bundesregierung gestrichen.
Wer alle diese Fördermöglichkeiten in seine Berechnungen der Baufinanzierung einfließen läßt, wird
feststellen, daß die Baufinanzierung in den meisten Fällen durchaus machbar ist.
Bausparvertrag als sichere Geldanlage
Wer sein Geld regelmäßig vermehren möchte, allerdings nicht auf risikobehaftete Geldanlagen zurückgreifen
möchte, der sollte sich einmal den Bausparvertrag
Easy Spar der Alte Leipziger anschauen. Dieser Tarif bietet eine Verzinsung von 1,5 % p. a. Sollte das Bauspardarlehen
nicht in Anspruch genommen, erhält man sogar 3,75 % Zinsen. So etwas bietet kein Tagesgeldkonto derzeit. Es fallen keine
Kontoführungsgebühren beim Easy Spar-Bausparvertrag der Alte Leipziger an und die Abschlußgebühr von 1 %
der Bausparsumme wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zurückerstattet. So kann man sich während der
Mindestlaufzeit von 7 Jahren einige gute Rendite erwirtschaften. Der Bauspartarif Easy Spar bietet die beste Rendite für
Sparer und das absolut sicher. Wer zudem noch Anspruch auf Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage hat, kann mit
dem Easy Spar Bausparvertrag dadurch eine höhere Rendite erwirtschaften und somit auch manchem Investmentfonds
Konkurrenz machen. Dadurch ist das bausparen eine gute Alternative zu einem Tagesgeldkonto oder
einem Rentenfonds, wenn es um einen sicheren Vermögensaufbau geht.
Hier finden Sie auch nähere Informationen zum Easy Spar
Bausparvertrag und können sich das Antragsformular gleich downloaden.
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