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Bausparvertrag und Baufinanzierung

Ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung wünscht sich so mancher von uns. Zumeist mangelt es an dem nötigen Kleingeld, um den Traum vom Eigenheim wahr werden zu lassen. Dabei vergessen viele, daß es eine ganz einfache Möglichkeit gibt, sein Eigenheim günstig zu finanzieren und dabei unter bestimmten Voraussetzungen den Staat und den Arbeitgeber mit an den Kosten zu beteiligen. Diese Möglichkeit bietet ein Bausparvertrag.



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Was ist ein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag ist eine vom Staat ins Leben gerufene und speziell geförderte Anlageform, die es ermöglicht die Eigenkapitaldecke bei der Immobilienfinanzierung zu erhöhen und zeitgleich zinsgünstige Darlehen zur Baufinanzierung zu bekommen. Geregelt ist dies alles im 5. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer welches in der ab 1.1.1999 gültigen Fassung vorliegt.


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Gemäß diesem Gesetz fördert der Staat den Abschluß eines Bausparvertrages auf mehrere Weise:

Arbeitnehmersparzulage:

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt derzeitig 9 Prozent. Der geförderte Höchstbetrag bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen beträgt 470 EUR je Arbeitnehmer. Alle Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen im Kalenderjahr der Einzahlung 17.900 EUR (für Ledige) oder 35.800 EUR (für Verheirate) nicht übersteigt, sind für diese Förderung bezugsberechtigt. Vom Finanzamt wird die Arbeitnehmersparzulage zunächst festgesetzt. Nach dem Ende der gesetzlichen Bindungsfrist von 7 Jahren wird die Arbeitnehmersparzulage per Einmalzahlung auf den Bausparvertrag überwiesen. Eine Auszahlung vor Ende dieser Frist ist möglich, sofern über den Vertrag prämienunschädlich verfügt wird.

Wohnungsbauprämie:

Grundlage der Wohnungsbauprämie ist das Wohnungsbauprämiengesetz. 8,8% der einem Bausparvertrag gutgeschriebenen Beträge werden als Wohnungsbauprämie gewährt. Hier gelten allerdings Höchstbeiträge von 512 € für Alleinstehende und 1.024 € für Verheiratete pro Jahr.Die Einkommensgrenzen liegen hier bei 25.600 € für Alleinstehende und 51.200 € für Verheiratete.

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Förderung durch den Arbeitgeber

Auch Ihr Arbeitgeber kann Sie unterstützen. Viele Arbeitgeber zahlen nämlich neben dem Gehalt auch noch vermögenswirksame Leistungen (VWL) und diese können bis zu 40 € je Monat betragen. Diese Leistungen überweist Ihr Arbeitgeber dann direkt auf Ihren Bausparvertrag.

Wer sich nun entschließt ein Haus zu bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, kann sogar noch mehr Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Die wichtigste Fördermöglichkeit in diesem Zusammenhang ist die Eigenheimzulage.




Was ist die Eigenheimzulage?

Die Eigenheimzulage ist eine spezielle steuerliche Vergünstigung. Grundlage dafür ist das Eigenheimzulagengesetz. Um die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen zu können, sind bestimmte voraussetzungen zu erfüllen:

1. Das Objekt, welches steuerlich begünstigt werden soll, muß entgeltlich hergestellt oder angeschafft worden sein. Immobilien, die also durch Schenkung oder Erbschaft erworben wurden, werden steuerlich nicht begünstigt.
2. Die gesamten Einkünfte des Antragstellers im Jahr der Fertigstellung bzw. des Erwerbs und im Vorjahr zusammengerechnet dürfen den Betrag von 70.000 € bei Ledigen oder 140.000 € bei Verheirateten nicht überschreiten. Pro Kind erhöhen sich diese Werte um jeweils 30.000 €.

Der Fördersatz beträgt 1.250 € pro Jahr. Pro Kind erhöht sich dieser nochmals um 800 €. Die Förderdauer beträgt 8 Jahre.

Leider wurde die Eigenheimzulage zum 01.01.2006 von der Bundesregierung gestrichen.

Wer alle diese Fördermöglichkeiten in seine Berechnungen der Baufinanzierung einfließen läßt, wird feststellen, daß die Baufinanzierung in den meisten Fällen durchaus machbar ist.

Bausparvertrag als sichere Geldanlage

Wer sein Geld regelmäßig vermehren möchte, allerdings nicht auf risikobehaftete Geldanlagen zurückgreifen möchte, der sollte sich einmal den Bausparvertrag Easy Spar der Alte Leipziger anschauen. Dieser Tarif bietet eine Verzinsung von 1,5 % p. a. Sollte das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen, erhält man sogar 3,75 % Zinsen. So etwas bietet kein Tagesgeldkonto derzeit. Es fallen keine Kontoführungsgebühren beim Easy Spar-Bausparvertrag der Alte Leipziger an und die Abschlußgebühr von 1 % der Bausparsumme wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zurückerstattet. So kann man sich während der Mindestlaufzeit von 7 Jahren einige gute Rendite erwirtschaften. Der Bauspartarif Easy Spar bietet die beste Rendite für Sparer und das absolut sicher. Wer zudem noch Anspruch auf Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage hat, kann mit dem Easy Spar Bausparvertrag dadurch eine höhere Rendite erwirtschaften und somit auch manchem Investmentfonds Konkurrenz machen. Dadurch ist das bausparen eine gute Alternative zu einem Tagesgeldkonto oder einem Rentenfonds, wenn es um einen sicheren Vermögensaufbau geht.

Hier finden Sie auch nähere Informationen zum Easy Spar Bausparvertrag und können sich das Antragsformular gleich downloaden.

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