Neues Urteil in Sachen Forenhaftung
Am 04.02.2009 wird das OLG Hamburg im Rahmen eines Berufungsverfahrens ein recht interessantes Urteil zur Forenhaftung fällen.
Das LG Hamburg ist eigentlich bekannt für Urteile, die größtenteils durch ihre Realitätsferne bestechen. Auch in diesem Fall hatten sich die Betreiber von “Marions Kochbuch” in zwei Prozessen gegen die Betreiber zweier Webforen durchsetzen können. Beide Forenbetreiber gingen jedoch gegen das Urteil in Berufung und so landete der Fall beim OLG Hamburg auf dem Tisch.
In zwei zusammengefaßten Berufungsverhandlungen entzog das OLG Marion und Folkert Knieper die rechtliche Grundlage für ihre in der deutschen Webszene allseits bekannten Abmahnungen. “Marions Kochbuch” muß sich nun also eine neue Einnahmequelle suchen, wie es aussieht.
Der Kammervorsitzende am OLG Hamburg äußerte sich gleich zu Beginn der Verhandlung wie folgt: “Bei Webforen könne es keine generelle Pflicht zur proaktiven Vorabprüfung von Nutzerbeiträgen auf eventuelle Rechtsverstöße geben. Erst wenn der Forenbetreiber, etwa durch eine Abmahnung, Kenntnis von einem Rechtsverstoß habe, müsse er das Posting sperren.”
Das Urteil wird am 04.02.2009 erwartet und es ist wohl nicht davon auszugehen, daß das Urteil anders wie die obige Äußerung des Kammervorsitzenden ausfallen wird. Ganz Internet-Deutschland wird also mit Spannung am 04.02.2009 nach Hamburg schauen und auf die Urteilsbegründung warten.
Damit würde sich dieses Urteil in eine Reihe ähnlicher Urteile einreihen, z.B. eines aus 2007 vom LG Dresden. Auch das OLG München entschied z.B. im April 2008, daß ein Webseitenbetreiber nicht verpflichtet ist, die auf seiner Seite verlinkten Webseiten regelmäßig auf ihre rechtliche Sauberkeit zu prüfen. Sollte er jedoch davon Kenntnis gelangen, daß ein Link auf eine rechtlich nicht einwandfreie Seite führt, muß er diesen unverzüglich entfernen.
Was beduetet dieses Urteil vom OLG Hamburg aber noch? Nun auf jeden Fall, daß wohl auch die Richter des LG Hamburg wohl bald umdenken müssen, wenn sie nicht wollen, daß ihre Urteile ihnen regelmäßig vom zuständigen OLG Hamburg wieder einkassiert werden.
Es wird also interessant werden in nächster Zeit und vielleicht bedeutet dies für viele Webmaster auch, daß bald eine Zeit mit etwas mehr Rechtssicherheit ihren Weg nach Deutschland findet.
On Januar 23rd, 2009 at 4:24 pm
Auch das OLG Düsseldorf, Az.: I-15 U 21/06, v. 07.06.2006, sagt, dass ein Forenbetreiber erst dann haftet, wenn er von rechtswirdrigen Inhalten weiss. Warum das LG Hamburg immer anderer Auffassung ist, weiss ich leider nicht, bin aber sehr gespannt auf das neue Urteil, da ich vor 2 Jahren eine Seminararbeit genau zu diesem Thema geschrieben habe.