Rechtliche Fallstricke bei Webseiten
Vor kurzem hielt ich einen Vortrag beim Website Award Sachsen-Anhalt 2009. Dort konnten Firmen ihre Webseite einreichen für eine Prämierung.
Von über 70 eingereichten Webseiten hatten über 30 kein rechtskonformes Impressum!
Nun ist das kein auf Sachsen-Anhalt begrenztes Problem, sondern eigentlich bundesweit anzutreffen. Viele Firmen werden alelrdings nicht abgemahnt, da ihre Seiten einfach niemand in den Weiten des WWW findet. Sobald sich dies aber mal ändert, sieht die Sachlage schon ganz anders aus.
Daher möchte ich an dieser Stelle mal ein paar Hinweise geben auf welche rechtlichen Fallstricke man achten sollte.
Impressum:
In Deutschland gibt es eine im Telemediengesetz (TMG) geregelte Impressumspflicht.
Was muß in einem korrekten Impressum stehen?
1. vollständiger Name / Firmenanschrift
T. Maue reicht also nicht aus, sondern Torsten Maue ist korrekt
Beispiel GbR wäre ebenso falsch, richtig wäre Beispiel Max Mustermann & Martina Musterfrau GbR
Bei Kapitalgesellschaften müssen die vollständigen Namen der Geschäftsführer enthalten sein
2. Anschrift
Eine ladungsfähige Anschrift muß im Impressum stehen. Postfachanschriften sind keine ladungsfähigen Anschriften!
3. Telefonnummer / Mailadressen
Nach der jetzigen Rechtsprechung muß eine erreichbare Telefonnummer und eine Mailadresse im Impressum stehen. Gibt man eine Mehrwertnummer (z.B. 01805) an, so muß auf die dabei entstehenden Kosten explizit hingewiesen werden.
4. sonstige Hinweise
Bei Firmen müssen zudem Angaben auf Handelsregistereinträge im Impressum stehen. Wer eine Umsatzsteuer-ID hat (fängt in Deutschland mit DE an) muß diese auch in das Impressum aufnehmen. Die normale Steuernummer hat nichts im Impressum zu suchen!
Für bestimmte Berufsgruppen gibt es branchenabhängige Sonderregelungen, was im Impressum stehen muß. Dies trifft z. B. für Ärzte, Anwälte und Architekten zu.
Die Datenschutzerklärung
Neben dem Impressum gibt es aber weitere mögliche Fallstricke. Gemäß § 4 (I) Teledienstedatenschutzgesetz müssen Angaben über die gespeicherten und verwendeten Daten zugänglich gemacht werden. Dies geschieht durch die Datenschutzerklärung.
Sehr umfassende Angaben zur Datenschutzerklärung kann man hier nachlesen.
Barrierefreiheit von Webseiten
Der § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) sagt folgendes:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Weiterhin heißt es im § 11 Abs.1 des BGG:
Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.
Damit ist klargestellt, daß dieses Gesetz in erster Linie für öffentliche Einrichtungen bindend ist. Für normale Unternehmen besteht indes keine Pflicht, ihre Webseite barrierefrei zu gestalten. Um jedoch auch diese Zielgruppe als Kunden ansprechen zu können, sollte man schon auf die Barrierefreiheit der eigenen Webseite achten. Schließlich braucht sicher auch mal ein Sehbehinderter einen Rechtsanwalt oder möchte ein kostenloses Girokonto eröffnen.
Obwohl das BGG bereits seit 2002 existiert, sind auch heute noch nicht alle Webseiten öffentlicher Einrichtungen barrierefrei. Hier gibt es also noch einen stetigen Nachholbedarf.
Mit diesem Beitrag möchte ich dem einen oder anderen ein paar Tips geben, vielleicht nochmal über seine Seite zu schauen. Eine fehlende Datenschutzerklärung oder ein nicht korrektes Impressum kann schnell zu einer Abmahnung führen.
On Februar 4th, 2009 at 2:40 pm
Da fällt mir grad was cooles ein, was ich demnächst mal umsetzen und anbieten werde.
Das Impressum in Flash realisieren und dabei nur per Mouse-Over-Effekt die Informationen in anzeigen.
So kann man die E-Mail-Addy-Spider und -Bots prima außen vorlassen.
Weil das ist beim Impressum immer der Nachteil, dass die angegebene Mail-Adresse schnell zugespammt wird.
Frage noch: Irgendwas bekannt, ob das Impressum ein Bild, Animation oder reiner Text sein darf bzw. muß???
Gruß Micha
On Februar 4th, 2009 at 2:51 pm
Das könnte rechtlich nicht ganz sauber sein, da daß Impressum so ohne Zuhilfenahme von Hilfsmitteln (hier: Flashplayer) nicht lesbar ist. Auch die Barrierefreiheit wäre da nicht gegeben.
On Februar 4th, 2009 at 3:23 pm
Ola!
Ich habe in meinem Impressum auf die Angabe einer Emailadresse verzichtet. Stattdessen biete ich ein Kontaktformular.
Ob ich damit durchkomme? Die Emailadresse steht ja in den Meta-Tags…
Mit hanfigen Grüßen
Steffen
P.S. Wie sieht es eigentlich mit folgendem Problem aus – Muß man das Impressum als “Impressum” verlinken? Reicht “Kontakt”?
On Februar 4th, 2009 at 3:33 pm
Kontaktformular ist meines Wissens nach NICHT ausreichend. Ansonsten einfach nochmal einen darauf spezialisierten Anwalt konsultieren.
On Februar 4th, 2009 at 4:25 pm
“Nach der jetzigen Rechtsprechung muss eine erreichbare Telefonnummer und eine Mailadresse im Impressum stehen.”
Hallo, das letzte was ich hierzu gelesen hatte war das EuGH Urteil. Was ja eigentlich recht schwammig sagt das die Angabe einer Telefonnummer keine Pflicht ist.
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-45-eugh-urteil.html
Ob man diese deshalb weg lassen sollte wage ich mal zu bezweifeln. Oder gibt es da mittlerweile wieder etwas neues?
On Februar 4th, 2009 at 4:39 pm
Das EuGH-Urteil ist aber 1. noch nicht in Bundesrecht umgesetzt worden und 2. trifft es nur auf Unternehmen zu die AUSSCHLIESSLICH online tätig sind. In dem Fall ging es um eine Onlineversicherung. Der Onlineshop, der auch ein Ladengeschäft hat, fällt da also nicht drunter, ebenso wenig die Arztpraxis um die Ecke.
On Februar 4th, 2009 at 7:24 pm
Ich denke auch, dass 1.) ein Impressum in Flash rechtlich eher zweifelhaft ist. Wäre ja auch logisch, denn hab ich kein Flashplayer installiert, kann ich das Impressum nicht lesen. Und kann ich es nicht lesen, ist keins vorhanden, oder?!
2.) Ebenso glaube ich auch nicht, dass ein Kontaktformular statt einer eMail Adresse ausreicht. Obwohl man hier ja letztlich darüber diskutieren könnte ob es nur darum geht erreichbar für Nachfragen zu sein. Eindeutig zuordnen lässt sich ein Formular jedenfalls nicht.
3.) Das keine erreichbare Telefonnummer nötig ist wäre mir absolut neu. Wäre ja allzu schön, dann könnte man sich eine Menge nervender (unerlaubter!!) Werbeanrufe oder Linktauschanfragen oder sonstige dumme Fragen ersparen
On Februar 5th, 2009 at 7:28 am
>>Die normale Steuernummer hat nichts im Impressum zu suchen!
Richtig!
Das ist eine Sache, die viele Seitenbetreiber nicht wissen. Es gibt tausenden Webseiten mit einer Steuernummer im Impressum.
Wenn diese Nr. in die falschen Hände gelangt, kann damit einiges an Unfug getrieben werden.
On Februar 5th, 2009 at 7:48 pm
Du hast vergessen zu sagen, dass es noch Unterschiede zwischen privaten Websites und kommerziellen gibt! Das ist jedenfalls mein Stand. Da es hier um Recht geht, kann dieser wie immer veraltet sein! Aber ich hab noch nix Neues gelesen dazu …
On Februar 5th, 2009 at 7:55 pm
Jo, allerdings sobald da nen kleiner Werbebanner drauf ist, isses aus mit “privat”. Dann kann, so mein Wissensstand, eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen.
On Februar 6th, 2009 at 11:04 am
[...] Maue hat auf seinem Blog eine Erfahrung mitgeteilt, die ich auch schon oft gemacht [...]
On Februar 6th, 2009 at 4:08 pm
[...] Maue – rechtliche Fallstricke für Website-Betreiber Auch so ein “ach, weiß ich doch schon lange”-Thema. Aber wissen wir es wirklich? Was [...]
On Februar 6th, 2009 at 11:24 pm
[...] Pflichtteil auf jeder Webseite Daten und Anschrift des Webmasters beinhalten muss. Hierfür bietet Torsten Maue in seinem Blog nun eine kleine Anleitung, wie man sein Impressum garantiert rechtmäßig gestaltet [...]
On Februar 7th, 2009 at 1:25 pm
Hallo Torsten, klasse Informationen!
Wie ist es mit Grafiken (gif/jpg) als Impressumsangabe? Also kein Flash. Vielleicht weiß da ja jmd. mehr…
On Februar 8th, 2009 at 9:28 am
Ein spannender Punkt. Das würde mich auch interessieren.
Ich denke, dass viele Webmaster den Punkt mit der Datenschutzerklärung vernachlässigen, da sich zu sehr auf die korrekte Angabe der Firmendaten konzentriert wird.
On Februar 8th, 2009 at 4:04 pm
Danke für die gute Zusammenfassung, sollte eigentlich jeder verstehen. Den Link hier her muss ich sofort mal weiterleiten.
On Februar 10th, 2009 at 12:36 pm
[...] Torstens Weblog geht es um viele rechtliche Sachen für alle Webseite. Was sollte ein Impressum beinhalten? u.s.w [...]
On März 1st, 2009 at 11:34 am
sehr gute tipps. vielen dank