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Darlehen


Was ist ein Darlehen?

Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Darlehensgeber verpflichtet wird, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder eine vereinbarte vertretbare Sache zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer wird verpflichtet, ein vereinbartes Darlehensentgelt zu zahlen und bei Fälligkeit den Betrag bzw. die oder eine Sache gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten.

Es wird im deutschen Recht zwischen einem Gelddarlehen und einem Sachdarlehen unterschieden. Beim Sachdarlehen ist zu beachten, daß nur für vertretbare Sachen ein Sachdarlehen möglich ist.

Das Vertragsverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist ein Dauerschuldverhältnis. Wenn die beteiligten Vertragsparteien für die Rückerstattung des Darlehens keinen Zeitpunkt bestimmt haben, dann hängt die Fälligkeit von einer Kündigung ab. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Bei einer fest vereinbarten Laufzeit des Darlehens ist eine einseitige Kündigung des Darlehens nur in den gesetzlich geregelten oder vereinbarten Fällen möglich. Eine einvernehmliche Auflösung des Darlehens bleibt davon unberührt.

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Welche Darlehensarten gibt es?

1. endfälliges Darlehen

Unter einem endfälligen Darlehen ist ein Darlehen zu verstehen, bei dem der Darlehensvertrag am Laufzeitende in einer Summe zurückgezahlt wird.

2. Annuitätendarlehen

Der jährlich zu zahlende Betrag aus Tilgung und Zinsen ist immer gleich hoch. Während der Laufzeit des Darlehens steigt somit der Tilgungsanteil stetig an, während der in Rate enthaltene Zinsanteil sinkt.

3. Tilgungsdarlehen

Die Tilgungshöhe bleibt während der Laufzeit des Darlehens gleich hoch, die Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet. Dies führt zu einer Senkung der Darlehensrate während der Laufzeit.

4. Ratendarlehen

Der Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit des Darlehens wird am Anfang der Laufzeit in einem Betrag dem Darlehensbetrag zugerechnet. Die Rückzahlung erfolgt in einer bis zum Ende der Laufzeit gleich hohen Darlehensrate.

5. partiarisches Darlehen

Beim partiarischen Darlehen erhält der Darlehensgeber zusätzlich oder anstelle von Zinsen eine Gewinnbeteiligung.



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