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Riesterrente


Die RiesterRente galt besonders im Jahr 2004 noch als echter Ladenhüter – doch bereits im Jahr 2005 ist sie ein spannendes Altersvorsorgeinstrument geworden. Das liegt vor allem an den großen Verbesserungen und Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Alterseinkünftegesetz.

Bis zum Jahr 2005 galten bei der RiesterRente für Männer und Frauen getrennt kalkulierte Tarife. Diese wurden vom Gesetzgeber ab 2006 abgeschafft. Das bedeutet das der Boom Ende 2005 gekommen ist, vor allem für männliche Versicherungsnehmer, denn die neuen so genannten Unisex - Tarife sorgen dafür, dass die Männer ab 2006 tiefer in die Tasche greifen müssen, um sich die gleiche Rente wie im Jahr 2005 zu sichern.

Prinzipiell steht sowohl Männern als auch Frauen die Riester – Förderung zu, sie müssen aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Das bedeutet die RiesterRente gilt in erster Linie für Arbeitnehmer, aber auch für andere Pflichtversicherte, wie z.B. Wehr – und Zivildienstleistende oder Personen in der Kindererziehungszeit, kommt sie zum Tragen. Zusätzlich können auch Beamte von der Förderung profitieren, da durch die Herabsetzung des Versorgungsniveaus in der Beamtenversorgung auch diese nachträglich förderberechtigt wurden und somit die staatliche Förderung für sich in Anspruch nehmen können.

Die staatliche Förderung bei der RiesterRente wird in zwei Stufen eingeteilt. Wie hoch der jeweilige Zuschuss ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und muss individuell festgestellt werden. Ganz allgemein gilt, dass der Staat den förderfähigen Personenkreis belohnt, der private Altersvorsorge betreibt.

Es steht grundsätzlich jedem, der seinen persönlichen Mindesteigenbeitrag leistet, eine Grundzulage zu. Der Mindesteigenbeitrag beträgt in den Jahren 2006 und 2007 drei Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoverdienstes aus dem Vorjahr, begrenzt auf den maximalen Förderbetrag, vermindert um die Zulagen.

Um das Ganze zu verdeutlichen hier folgende Tabelle:

Die staatliche Förderung auf einen Blick

Veranlagungszeitraum Grundzulage
pro Peron
Kinderzulage
pro Person
Mindest-
eigenbeitrag*
maximaler
Förderbeitrag**
2005 76 Euro 92 Euro 2 % 1.050 Euro
2006 und 2007 114 Euro 138 Euro 3 % 1.575 Euro
2008 154 Euro 185 Euro 4 % 2.100 Euro

*In Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoverdienstes aus dem Vorjahr, begrenzt auf den maximalen Förderbetrag, vermindert um die Zulagen

** Einschließlich Zulagen

Quelle: Cash.-Spezial/2005


Zusätzlich kann der Sparer seine individuelle Beitragsleistung unter Einberechnung der gewährten Zulagenförderung bei seiner Steuererklärung als Altersvorsorgebeitrag angeben. Sofern die Steuerersparnis die bereits gewährte Förderung durch Zulagen übersteigt, erstattet das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung die entsprechende Differenz.

Ein Service von ccfs Altersvorsorge Vergleiche

Um Familien in ihrer privaten Altersvorsoge zu unterstützen, gewährt der Staat Familien mit Kindern hohe Kinderzulagen. So gibt es z.B. für jedes kindergeldberechtigte Kind in den Jahren 2006 und 2007 eine Kinderzulage in Höhe von 138,- Euro. ( siehe oben stehende Tabelle) Die Kinderzulage wird in der Regel der Mutter zugesprochen, kann aber auch auf den Vater übertragen werden. Außerdem kann der Elternteil, der sich nur um die Familie kümmert und sich außerhalb der Kindererziehungszeit befindet, Zulagen beantragen, wenn der Partner zu den förderfähigen Personen zählt. Die Zulagenförderung gibt es dann sogar ohne eigenen Beitag. Wenn Mutter oder Vater allerdings sich in der Kindererziehungszeit für Kinder unter drei Jahren befinden, dann hat derjenige eine eigene Förderberechtigung, was bedeutet, dass ein Eigenbeitrag in Höhe von 60,- Euro nötig ist um die volle Förderung auszuschöpfen.

Aber nicht nur Familien mit Kindern werden bei Ihrer privaten Altersvorsorge vom Staat unterstützt, sondern auch Singles und Besserverdiende bekommen hohe staatliche Zulagen. Durch die zweistufige Förderung, welche Zulagen und Steuererparnis beinhaltet, ist der Abschluss auch für diese zwei Personenkreise eine lukrative vom Staat geförderte Altersvorsorge.

Die beim Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugebenen Altersvorsorgebeiträge führen zu einer Steuererleichterung. Die Abzugsfähigkeit wird lediglich von den förderfähigen Höchstbeträgen, welche im Einkommensteuergesetz festgelegt sind, begrenzt.

Wie hoch der Beitrag ist um die volle Förderung für sich in Anspruch nehmen zu können, hängt wie bereits oben erwähnt von dem rentenversicherungspflichtigen Bruttoverdienstes des Vorjahres ab. Um die volle Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte im Jahr 2006 drei Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgeltes des Jahres 2005 als Beitrag zahlen.

Hier ein Berechnungsbeispiel für ein Ehepaar mit zwei Kindern, bei dem das Einkommen des Mannes 45.000,- Euro jährlich beträgt und die Kinder fünf und sieben Jahre, und somit kindergeldberechtigt, sind.

Beitragszahlung 2006
Aufteilung der Beiträge und Zulagen 2006
Mann Frau
Mindesteigenbeitrag 1.350 Euro 0 Euro
abzügl. Grundzulage - 114 Euro 0 Euro
abzügl. Grundzulage - 114 Euro 0 Euro
abzügl. Kinderzulage - 138 Euro 0 Euro
abzügl. Kinderzulage - 138 Euro 0 Euro
Eigenbeitrag 846 Euro 0 Euro
Mann Frau
Eigenbeitrag 864 Euro 0 Euro
Grundzulage 114 Euro 114 Euro
Kinderzulage 0 Euro 138 Euro
Kinderzulage 0 Euro 138 Euro
978 Euro 390 Euro

Wenn man die Steuerersparnis maximieren will, gelingt das in vielen Fällen dadurch, das man den maximalen Förderbeitrag in Höhe von 1575, - Euro einzahlt. 2006 und 2007 beträgt der Mindesteigenbeitrag drei Prozent ; ab 2008 steigt er auf vier Prozent. Der maximal förderfähige Betrag in 2006 und 2007 ist auf 1.575,- Euro und ab 2008 auf 2.100 ,- Euro festgelegt.
Bisher war es so, dass in jedem Jahr ein Antrag für die Zulage ausgefüllt werden musste. Jedoch wurden im Jahr 2005 Vereinfachungen des Riester – Vertrages festgelegt, wodurch das jährliche Ausfüllen des Zulagenantrags abgeschafft wurde. Jetzt muss nur noch einmal ein sogenannter Dauerzulagenantrag gestellt werden, in dem die Daten einmalig erfasst werden. Spätere Änderungen wie z.B. die Geburt eines Kindes oder eine Heirat können dann nachgemeldet werden.

Dieser Dauerzulagenantrag kann bei einigen Versicherungsunternehmen bereits bei Beantragung der Versicherung gestellt werden. Damit ist die Hilfestellung des Vermittlers beim Ausfüllen des Antrages gewährleistet.

Weiter Verbesserungen des Produktes beziehen sich im Wesentlichen auf die Leistungsphase. Die bisher geltende strikte Regelung, dass bei der Riester-Rente nur monatliche Renten ausgezahlt werden dürfen, wurde gelockert. Nun besteht die Möglichkeit, dass man sich zum Rentenbeginn 30 Prozent des gesamten Kapitals als einmalige Kapitalzahlung entnehmen kann. Zusätzlich kann der Kunde entscheiden, ob die Renten monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich ausgezahlt werden. Rentenzahlungen, die aufgrund der geringen Beitragsleistung unter 24 Euro monatlich bleiben, können durch eine einmalige Kapitalauszahlung abgefunden werden.

Swiss Life!

Während der Beitragszahlungsphase werden Riester-Verträge wie bereits dargelegt durch Zulagen und gegebenenfalls durch eine zusätzliche Steuerersparnis doppelt gefördert. Leider muss man die Rentenleistungen im Alter aber voll versteuern. So wird zwar die Steuerbelastung während des Arbeitslebens gesenkt, aber auch gleichzeitig in den Ruhestand verlagert. Dort ist der Steuersatz aber in der Regel niedriger als zu Arbeitszeiten. Gegenüber dem seit Anfang 2005 angebotenen Basisrentenprodukt hat die Riester-Rente somit den Vorteil, dass die Beiträge sofort zu 100 Prozent steuerlich berücksichtigt werden.

Mit den weiteren Vorteilen wie der Möglichkeit sich eine 30 – prozentige Kapitalzahlung auszahlen zu lassen, der Möglichkeit der Vererbung des Geldes ( Kapital des Riestervertrages wird bei Tod vor Rentenbeginn auf den Ehegatten übertragen ) und der freie Wahl des Rentenzahlungsmodus stellt die Riester-Rente eine ideale Ergänzung dar, um im Alter finanziell besser dazustehen.

Ein weiterer, in der heutigen Zeit nicht unüblicher Aspekt, stellt dar, dass die Riester-Rente die Altersvorsorge auch bei längerer Arbeitslosigkeit sichert. Denn obwohl Hartz IV und die Anrechnung privater Altersvorsorgeverträge auf das Arbeitslosengeld II heutzutage immer noch viele Menschen abschrecken, selbst für ihr Alter vorzusorgen, sind Riesterverträge von der Anrechnung nicht betroffen. Sie sind bis zu den Leistungen, die aus geförderten Beiträgen resultieren, von der Verwertung ausgeschlossen und führen damit nicht zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II.

Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass ab 01.01.2006 Riesterverträge geschlechtsneutral kalkuliert werden müssen. Bieten Versicherungsunternehmen ab 2006 keine Unisex – Tarife an, kommt der Kunde auch nicht in den Genuss der Förderung. Ziel dieser Maßnahme ist es Männer und Frauen bei den Versicherungen gleich zu stellen, also für den gleichen Beitrag auch die gleiche Rente zu bekommen. Die versicherungsmathematischen Grundsätze, welche berücksichtigen, dass Frauen statistisch gesehen länger leben und die Rente deshalb auch länger ausbezahlt werden muss, fallen somit weg.

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