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Rüruprente
Die
Rürup–Rente bietet Vor – wie Nachteile. Im folgenden einige Hinweise, was beim Vertragsabschluss zu beachten
gilt.
Als man den Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup fragte, ob er stolz auf seine neue Rente sei, antwortete er, dass er
dies selber noch nicht wissen kann, da noch in den Sternen steht wie die Bevölkerung sie annehmen wird. Damit liegt es
in der Hand von Millionen künftigen Rentnern, ihm zum Ehrgefühl zu verhelfen.
Doch ob es sinnvoll ist, zu einem Versicherer zu gehen und die Police abzuschließen, weiß kaum jemand.
Grundsätzlich hat die Rürup–Rente, oder auch Basisrente genannt, wie so vieles im Leben Vor– und
Nachteile.
Die Nachteile sind z.B. das sie keinesfalls vor dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird, weder übertragbar, beleihbar,
veräußerbar oder kapitalisierbar ist. Außerdem kann die Anwartschaft nicht vererbt werden, wenn der
Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn stirbt.
Vorteile sind aber z.B. dass die Basisrente bei Arbeitslosigkeit vor dem staatlichen Zugriff sicher ist. Das entscheidende
Plus dürfte allerdings sein, dass die so genannte Basisrente steuerlich gefördert wird. Hintergrund: Mit dem
Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der Renten zum Jahresanfang 2005 komplett neu geregelt. Einzahlungen in die
gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke und in die private Basis-Rentenpolice werden sukzessive steuerfrei gestellt,
während die Rentenleistungen dafür schrittweise steuerpflichtig werden.
In den Jahren 2005 bis 2025 gilt allerdings erstmal eine Übergangsregelung. Zunächst können 60 Prozent der
Altersvorsorge-Höchstbeiträge (maximal 12000 Euro bei Singles und 24000 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben
geltend gemacht werden. Ab 2006 stiegt der Wert jährlich um 2 Prozentpunkte, bis 2025 die Beiträge zu 100 Prozent
(maximal 20000 Euro bei Singles und 40000 Euro bei Ehepaaren) vom Finanzamt bei der Einkommensteuer berücksichtigt
werden.
Im Gegenzug sind die Leistungen für alle, die ab 2040 in Rente gehen, dann voll steuerpflichtig. Das heißt, sowohl
die Auszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die private Rürup
Rente müssen voll und ganz versteuert werden. Der Vorteil für die Versicherungsnehmer liegt also in erster
Linie in der Steuerstundung und in einem niedrigeren Steuersatz, weil die Einnahmen in der Rentenphase meist geringer sind
als während des Arbeitslebens.
Dabei ist zu die
Einschränkung zu beachten, das bis 2019 eine so genannte Günstigerprüfung gilt. Das kann unter Umständen
dazu führen, das der Rürup–Sparer seine Beiträge nicht steuerlich geltend machen kann. Ob im
individuellen Fall die steuerliche Förderung greift, sollte deshalb vor Vertragsabschluß vom Experten geprüft
werden. Man muss allerdings beachten, dass sich das Ergebnis im Folgejahr geändert haben kann und man die Beiträge
nicht mehr steuerlich geltend machen kann. Es ist daher ratsam Verträge für sich zu wählen, in dem die
Beitragshöhe variabel ist, dass heißt wo der Beitrag ständig geändert werden kann, so dass der Vertrag
immer auf die derzeitige Lebenssituation des Versicherungsnehmers abgestimmt ist. Des Weiteren ist es wichtig darauf zu
achten, dass man einen so genannten ungezillmerten Vertrag abschließt. Das bedeutet, dass die Provisionen auf alle
Beiträge gleichmäßig verteilt werden. Bei gezillmerten Verträgen müssen die Provisionen am Anfang
der Laufzeit gezahlt werden, was bedeutet, dass sich zum Vertragsbeginn kein Kapital aufbauen kann, da alle Beitragszahlungen
für die Provisionen verbraucht werden.
Einige Experten raten ausserdem davon ab, Rürupvertrage mit Berufsunfähigkeitsabsicherungen abzuschließen, da
bei vielen Versicherern auch der Berufsunfähigkeitsschutz verloren geht, wenn man die Beiträge für die
Rürup–Rente nicht mehr aufbringen kann. Deshalb ist es ratsamer diesen Punkt in einer separaten Police
abzuschließen. Andere sehen diesen Aspekt allerdings ein wenig anders und sagen, dass es sich vor allem für
Besserverdienende und Selbständige lohnt, einen Kombivertrag zwischen Rürup–Rente und Berufsunfähigkeit
abzuschließen, denn wenn ein Besserverdienender berufsunfähig wird, braucht er eine private Rentenpolice, um seinen
gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter zu halten, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann nicht mehr.
Insbesondere sprechen die Steuervorteile dieses Kombiproduktens für sich , denn durch die nachgelagerte Besteuerung
können bei gleicher Liquiditätsbelastung höhere Bruttobeiträge eingezahlt werden, als bei einer normalen
Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Alter bekommt der Versicherungsnehmer bei ähnlichem Schutz wie bei einer
getrennten Police eine erheblich höhere monatliche Altersrente, wenn er nicht berufsunfähig geworden ist.
Bevor ein Rürupvertrag abgeschlossen wird, sollte man allerdings mehrere Angebote einholen. Rund 50 Gesellschaften
bieten die Basisrente an. Wie hoch die Leistungen am Ende ausfallen, hängt z.B. davon ab, ob man Mann oder Frau ist,
denn anders wie bei der Riester–Rente gibt es hier keine Unisex – Tarife, was bedeutet, dass eine Frau um auf die
gleiche Rente zu kommen wie ein Mann, deutlich mehr Beiträge zahlen muss.
Wie Arbeitnehmer die Steuervorteile voll nutzen können, zeigt die Rechnung für Normal– und
Besserverdienende.
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Normalverdiener |
Besserverdiener |
| Bruttojahreseinkommen |
35.000 Euro |
65.000 Euro |
Beitrag zur gesetzl. RV
( 19,5 % vom Bruttoeinkommen) |
6.825 Euro |
12.168 Euro
(62400 Euro Grenze) |
davon 60 % im Jahr 2005 beim
Sonderausgabenabzu zu berücksichtigen |
4.095 Euro |
7.301 Euro |
Arbeitgeberanteil 50% von 6825 /12168 Euro,
weil für Arbeitnehmer steuerfrei |
3.412,50 Euro |
6.084 Euro |
| als Sonderausgabenabzug zu berücksichtigen |
682,50 Euro |
1.217 Euro |
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Maximaler Beitrag für die Basis – Rente |
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| Höchstbeitrag |
20.000 Euro |
20.000 Euro |
davon 60 % im Jahr 2005 zu
berücksichtigen beim Sonderausgabenabzug |
12.000 Euro |
12.000 Euro |
Arbeitgeberanteil, weil für
Arbeitnehmer steuerfrei |
3.412,50 Euro |
6.084 Euro |
| maximaler Sonderausgabenabzug |
8.587,50 Euro |
5.916 Euro |
Sonderausgabenabzug für
Arbeitnehmeranteil |
682,50 Euro |
1.217 Euro |
| freier Sonderausgabenabzug |
7.905 Euro |
4.699 Euro |
um diesen voll ausnutzen zu können, müssen
in die Rürup–Rente jährlich fließen |
13.122,30 Euro |
7832 Euro |
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