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Teilkasko


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Die Teilkaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung. Sie ist eine freiwillige KFZ-Versicherung. Die Teilkaskoversicherung kann für alle Kraftfahrzeuge abgeschlossen werden. In der Regel kann man eine Teilkasko-Versicherung nur bei der Versicherung abschließen, wo auch die Haftpflichtversicherung zu dem jeweiligen Fahrzeug besteht.

Was ist versichert?

Die Teilkasko-Versicherung umfaßt folgende Bereiche:

    Schäden durch Einbruch und Diebstahl
    Schäden durch Wildunfälle, wenn es zu einer Berührung mit dem Wild kam
    Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitz, Hochwasser, Explosion
    Brandschäden (Kabelbrand u.ä.)

Nicht versichert sind Schäden durch Kollision mit anderen Fahrzeugen oder Objekten. Daher sind auch Schäden die entstehen, wenn man einem Wild ausweicht nicht versichert, wenn es nicht zu einer Kollision mit dem Wild kam. Schäden die durch Vandalismus entstehen sind ebenfalls nicht versichert. Diese geannten Schäden werden durch die Vollkasko-Versicherung abgedeckt.

Unterschiedlich gehandhabt werden Schäden durch Silvesterknaller. Einige Gesellschaften rechnen diese Schäden der Teilkasko zu (Elementarschaden), andere der Vollkaskoversicherung (Vandalismus). Hierzu sollten Sie sich vor Abschluß bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erkundigen.

Eine Teilkaskoversicherung kann grundsätzlich für jedes Fahrzeug abgeschlossen werden, unabhängig vom Alter des Fahrzeugs. Im Schadenfall erfolgt bei einer Teilkasko-Versicherung keine Hochstufung in eine teurere Gruppe. Sie zahlen also auch nach einem Schaden der zur Teilkasko zugerechnet wird gleichbleibende Versicherungsbeiträge. Zur Senkung der Beiträge können Sie eine Selbstbeteiligung abschließen. Je nach Versicherungsgesellschaft werden hier unterschiedliche Selbstbeteiligungshöhen angeboten, die zumeist zwischen 150 Euro und 1000 Euro je Schadenfall betragen. Es gibt auch Versicherungen, die dem Kunden die Zahlung der Selbstbeteiligung ganz oder teilweise erlassen, wenn er den Schaden in einer von der KFZ-Versicherung empfohlenen Fachwerkstatt reparieren läßt. Hierzu sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob sie diese Option anbietet.

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